Platzregeln & Vorrecht

Platzregeln

Ausgrenzen
sind festgelegt durch weiße Pfähle.

Biotop-Aus
Weiße Auspfähle mit grünem Top auf der linken Seite der Bahnen C4 und C5 kennzeichnen ein Biotop-Aus mit Betretungsverbot gemäß Hausrecht. Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und müsste der Stand in der Spielverbotszone bezogen werden, muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1b genommen werden.

Penalty Area
Alle Penalty Areas sind durch rote Pfähle gekennzeichnet. Die Grenze der Penalty Area wird definiert durch die Linie zwischen benachbarten roten Pfählen. Ist es bekannt oder nahezu sicher, dass der Ball in der Penalty Area liegt, kann der Spieler Erleichterung mit einem Strafschlag von alter Stelle oder entweder innerhalb von zwei Schlägerlängen vom letzten Kreuzungspunkt auf der Grenze nicht näher zur Fahne bzw. in beliebiger Entfernung zurück auf der Linie zwischen Fahne und Kreuzungspunkt nehmen.

Boden in Ausbesserung
ist entweder durch blaue Pfähle mit grünem Top (E8.1 Spielverbotszone) oder durch weiße Linien (straflose Erleichterung nach Regel 16.1b) gekennzeichnet. Übermäßig beschädigter Boden im Bereich der Fairways ist auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung nach Entscheidung durch die Spielleitung.Durch starken Regen ausgespülter Sand (Furchen) im Bunker ist Boden in Ausbesserung mit strafloser Erleichterung nach Regel 16.1c.

Zum Schutz von Jungpflanzen(Spielverbotszone), erkennbar an den Stützpfählen und/oder Seilen, muss straflos vollständige Erleichterung, d.h. unter Einbeziehung der Pfähle und Seile, nach dem Verfahren der Regel 16.1b (im Gelände) oder Regel 17.1e(2) (innerhalb einer Penalty Area) genommen werden.

Überlandleitungen
Ist es bekannt oder nahezu sicher, dass der Ball einen Teil der Überlandleitungen inklusive Mast getroffen hat, muss der Schlag straflos wiederholt werden.

E-Carts
Während einer Runde darf der Spieler oder sein Caddie keinen motorisierten Wagen benutzen, außer von der Spielleitung erlaubt oder nachträglich genehmigt.

Caddies
Eltern sind bei Jugendwettspielen als Caddies nicht zugelassen.

Gänsekot
Bei Behinderung durch Gänsekot kann der Spieler wahlweise diesen als losen Naturstoff gemäß Regel 15.1 entfernen oder straflose Erleichterung von Boden in Ausbesserung gemäß Regel 16.1b in Anspruch nehmen.

Beschädigungen durch Tiere
Durch Maulwürfe beschädigte Flächen (Aufgehäuft sowie eingeebnet) im Gelände werden als Boden in Ausbesserung behandelt, von dem Erleichterung nach Regel 16.1b zulässig ist.
Eine Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Beschädigung nur den Stand des Spielers behindern.

Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.

Provisorischer Ball für einen Ball in der Penalty Area Bahn C3

Weiß ein Spieler nicht, ob sein Ball sich in der Penalty Area der Bahn C3 befindet, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, die wie folgt abgeändert wird:
Beim Spielen des provisorischen Balls darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeit mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d(1)), die Erleichterungsmöglichkeit „auf der Linie zurück“ (siehe Regel 17.1d(2)) oder, wenn es sich um eine rote Penalty Area handelt, seitliche Erleichterung (siehe Regel 17.1(3)).

Sobald der Spieler einen provisorischen Ball nach dieser Regel gespielt hat, darf er keine weiteren Möglichkeiten nach Regel 17.1 in Bezug auf seinen ursprünglichen Ball anwenden.

  • Bei der Entscheidung, ob dieser provisorische Ball zum Ball im Spiel des Spielers wird oder ob er aufgegeben werden muss oder darf, finden Regel 18.3c(2) und 18.3c (3) Anwendung, mit der Ausnahme:
    Der ursprüngliche Ball wird innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten in der Penalty Area gefunden. Der Spieler darf wählen
    Das Spiel mit seinem ursprünglichen Ball, wie er in der Penalty Area liegt, fortzusetzen. In diesem Fall darf der Spieler den provisorischen Ball nicht spielen. Alle mit dem provisorischen Ball, bevor er aufgegeben wurde, gemachten Schläge zählen nicht, oder
  • Das Spiel mit dem provisorischen Ball fortzusetzen. In diesem Fall darf der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden.
    Wenn der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten gefunden wird, oder es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Penalty Area ist. Der provisorische Ball wird zum Ball im Spiel.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe.

Hinweise

  • 100- und 150-Meter Markierungen (grüne bzw. grün-weiße Pfähle) sowie die Regnerdeckel auf den Fairways sind Anfang Grün vermessen.
  • Schutzhütten befinden sich an den Bahnen/Abschlägen A 1, A 5, A 7, B 1, B 6, C 4, C5 und C6.
  • Schonen Sie bitte den Platz. Legen Sie Divots zurück, entfernen Sie Pitchmarken auf den Grüns und harken Sie den Bunker nach dem Verlassen.

Der Spielausschuss des Golf-Club An der Pinnau e.V.
Stand: August 2022

Vorrecht

  • Regelungen an Werktagen - Zweiball vor Dreiball vor Vierball
    Grundsätzlich gilt für das Startrecht am 1. Abschlag, dass Zweiballspiele Vorrang genießen vor Dreiball- und Vierballspielen. Während der Runde haben Zweiballspiele den Anspruch, dass ihnen unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Dreiball- oder Vierballspiel zu überholen, sofern Anschluss an die vordere Gruppe nicht gehalten wird. Einzelspieler haben ein Startrecht, aber kein Durchspielrecht.
  • Regelungen an Wochenenden und Feiertagen - Vierball vor Dreiball vor Zweiball
    An Wochenenden kann die Kapazität der Golfanlage durch möglichst viele Vierballspiele bestmöglich genutzt werden.
    In diesem Fall verlieren Zweiball- und Dreiballspiele ihr Startvorrecht und ihr Durchspielrecht gegenüber Vierballspielen, sofern durch die Vierballspiele Anschluss an die vordere Spielgruppe gehalten werden kann.
  • Regelungen für Gäste
    Mitglieder anerkannter Golfclubs mit aktuellem Vorgabennachweis von mind. Stv. -36,0 sind im Golf-Club An der Pinnau jederzeit willkommen. An Wochenenden und Feiertagen ist Gästen das Spielen ab 15:00 Uhr nach telefonischer Anfrage und vorher nur in Begleitung von Mitgliedern des GCAdP gestattet. Voraussetzung ist eine DGV-Stammvorgabe von höchstens –36.