Winterregeln 2020

Die Sommersaison geht wiedermal zu Ende und unser Platz wird zwangsläufig in die Winterruhe gehen. Das bedeutet, dass wir ihn schonen müssen, damit wir in den kommenden Jahren weiterhin Freude an erstklassigen Greens, Fairways und Abschlägen haben werden. Wie jedes Jahr werden wir die Wintergrüns in Betrieb nehmen.

Zusammenfassung:

  • Auf dem Golfplatz (Fairway, Semi-Rough etc.) müssen Sie bitte ein Tee oder eine Matte benutzen. (Gültig: ab 9.11.2020) Die Matten werden wieder zur Verfügung gestellt.
  • Es gilt ein Trolley-Verbot. Ausgenommen sind Mitglieder, die über 70 Jahre alt sind und Mitglieder, die ein ärztliches Attest im Sekretariat vorgelegt haben. (Gültig: ab 9.11.2020)
  • Es wird auf Wintergrüns gespielt. (Gültig: ab 9.11.2020)
  • Auf dem Trainingsgelände darf ausschließlich von Matten abgeschlagen werden. (Gültig: seit 12.10.2020)
  • Trainings-Bälle dürfen nicht in den Caddy-Schränken eingeschlossen werden. (Gültig: jederzeit)
  • Golf-Carts können nicht mehr gemietet und genutzt werden. (Gültig: seit 26.10.2020)
  • Bei Raureif kann es zu temporären Schließungen des Golfplatzes kommen. (Gültig: jederzeit)
  • Pitchmarken müssen repariert und Divots zurückgelegt werden. Dies beugt besonders im Winter Pilzen und Verletzungen vor. (Gültig: jederzeit!!!)
  • Bei Eis ist das Betreten der Teichflächen strengstens verboten. (Gültig: jederzeit)

Zuwiderhandlungen können mit einer Platzsperre geahndet werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
Golf-Club An der Pinnau e.V.

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