Covid-19 - Änderungen ab 02.11.2020
Am Mittwoch, den 28.10.2020 haben sich die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin bzgl. weiterer Einschränkungen abgestimmt. Da die Maßnahmen Länderangelegenheit sind, mussten wir die Ersatzverkündung zum Erlass abwarten.
Die Ersatzverkündigung ist jetzt veröffentlicht und schränkt den Golfsport in Schleswig-Holstein wie folgt ein:
- Das Golfspielen ist nur noch in zweier Flights möglich.
- Dreier oder Vierer Flights sind nur zulässig, wenn alle Personen aus einem Haushalt kommen.
- Die Gastronomie muss geschlossen werden. Ein Außerhausservice ist aktuell nicht geplant.
- Der Einzelhandel, somit der Proshop, darf geöffnet bleiben. Lutz steht nach Absprache gern zur Verfügung (04106 / 653 078).
- Im Clubhaus ist der Zugang zum Sekretariat und zu den Toiletten möglich.
- Das 1. Obergeschoss (Umkleiden und Duschen) ist gesperrt.
- Die Maskenpflicht gilt im Clubhaus, den Caddiehäusern, dem Proshop, dem Schlägerwaschplatz und dem Vorplatz vor dem Proshop.
Die Maßnahmen gelten ab Montag, den 2.11.2020.
Bleiben Sie gesund. Wenn wir alle uns an die Vorgaben halten, werden wir das gemeinsam schaffen!